ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER novadento Dental Products
1. Geltungsbereich
1.1 Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten.
1.3 Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Beweiszwecken keiner schriftlichen Bestätigung und werden vom Käufer ausdrücklich angenommen.
1.4 Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer, die die Waren in ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Unternehmer ist dabei jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Die AGB der novadento Dental Products gelten für alle Aufträge, Bestellungen usw. die durch die novadento Dental Products getätigt werden sowie jeglicher Art auch außermedizinischer Aufträge, Bestellungen und Rechtshandlungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote verstehen sich grundsätzlich als Aufforderung zur Bestellung und sind daher freibleibend.
2.2 Der Käufer kann aus unserem Sortiment die gewünschten Produkte auswählen und eine schriftliche oder mündliche Bestellung mitteilen. Der Käufer trägt die Beweislast bei mündlichen Bestellungen. Sollte nach Zugang der Lieferung keine schriftliche Einrede / Widerspruch durch den Käufer erfolgen gilt die Lieferung im Sinne eines Kaufvertrages als angenommen.
2.3 Nach Absendung des verbindlichen Angebots erhält der Käufer von uns unverzüglich eine Rechnung über den Eingang seiner Bestellung. Diese enthält in der Regel die Annahme des Angebots durch uns und führt damit zum Vertragsabschluss.
2.4 Der Vertragstext (Bestelldaten und AGB) wird bei uns gespeichert. Die Speicherung der Bestelldaten ist jedoch nur befristet bzw. für den Käufer nicht zugänglich, weshalb der Käufer selbst für einen Ausdruck oder eine gesonderte Speicherung zu sorgen hat. Die in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Käufer auf der Homepage von novadento einsehen.
2.5 Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Lieferung und Versand
3.1 Wir bearbeiten im Regelfall alle bis 15.00 Uhr eintreffenden Bestellungen noch am gleichen Tag. Für den Fall, dass mit längeren Lieferfristen zu rechnen ist, werden wir den Käufer umgehend benachrichtigen.
3.2 Alle von uns nicht zu vertretenden Ereignisse, namentlich Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Aufruhr, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder bei uns) sowie unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, die uns ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand frist- oder termingerecht zu liefern, verlängern die Liefertermine und Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Dauert die Störung oder Behinderung durch vorgenannte Ereignisse, von deren Eintritt wir den Käufer umgehend unterrichten werden, mehr als 6 Monate an, so ist jeder Vertragsteil berechtigt, vom Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer in diesen Fällen nicht zu.
3.3 Geraten wir in Verzug, so kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurücktreten. Der Verkäufer hat das Recht Ersatzlieferung aus dem Produktsortiment zu liefern. Es gelten unsere Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 5.
3.4 Teillieferungen und Teilfakturierungen sind uns in zumutbarem Umfang gestattet.
3.5 Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung geraten wir gegenüber dem Käufer nicht in Verzug.
3.6 Bestellungen erfolgen Ab Werk Bad Saulgau.
3.7 Eillieferungen (Expressversand z. B. per DHL, UPS, TNT) können bei Übernahme der Kosten durch den Käufer durchgeführt werden.
3.8 Die Gefahr geht mit der Absendung ab unserem Lager auf den Käufer über. Dies gilt auch bei für den Käufer frachtfreier Lieferung. Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf Anordnung und Kosten des Käufers. Bei Sendungen, die während des Transports beschädigt wurden, ist die Beschädigung vor der Annahme durch den Transporteur bescheinigen zu lassen. Die Art und das Ausmaß der Beschädigung sind sofort an uns zu melden.
4. Mängelrüge, Mängelhaftung
4.1 Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt innerhalb von 1 Tag zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, längstens innerhalb von 2 Tagen nach Empfang der Ware, unter Angabe der Nummer des Lieferscheins, der Rechnungsnummer und Versandscheinnummer schriftlich mitgeteilt werden. Beanstandungen wegen verborgener Mängel sind uns unverzüglich nach deren Feststellung unter Angabe der Nummer des Lieferscheins /der Rechnung schriftlich mitzuteilen.
4.2 Sofern eine Mängelrüge begründet ist, werden wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz liefern oder nachbessern (Nacherfüllung kann durch Ersatzlieferung aus dem gesamten Produktsortiment des Verkäufers erfolgen). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln gelten unsere Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 5.Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 4 geregelte Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
4.3 Zur Entgegennahme von rückgelieferter Ware sind wir nur dann bereit und verpflichtet, wenn eine Mängelrüge begründet ist und die Rücklieferung abgesprochen war. Nur bei berechtigter Mängelrüge tragen wir die Kosten der Rücklieferung. In allen anderen Fällen trägt der Käufer die Kosten der Rücklieferung und ist verpflichtet, uns eine Gebühr für die Bearbeitung der Rücklieferung in Höhe von 100,00 Euro zu erstatten. In allen Fällen der Rücklieferung, außer bei berechtigter Mängelrüge, trägt der Käufer das Risiko der Rücklieferung (Verlust oder Beschädigung).
5. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Wesentliche Vertrags- pflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden und bis zur Höhe von 100 Euro bei Sachschäden und 100 Euro für reine Vermögensschäden begrenzt. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie Haftung für Tod, Körper- und Gesundheitsschäden sind ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlicher Vertreter Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt). Auf Anforderung sind uns in regelmäßigen Abständen Bestands- verzeichnisse unseres Vorbehaltsguts zu erteilen.
6.2 Der Käufer ist zur Verfügung über unsere Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Solange wir Eigentümer der Vorbehaltsware sind, sind wir bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen.
6.3 Der Käufer tritt seine Ansprüche aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware im Voraus in Höhe unserer anteiligen Lieferpreise schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.
6.4 Der Käufer ist widerruflich berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware einzuziehen. Er ist aber nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu verfügen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
6.5 Bei Verarbeitung und Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware zu. Die Verarbeitung und Verbindung gilt als in unserem Auftrag erfolgt. Wir bieten dem Käufer schon jetzt die Einräumung eines Anwartschaftsrechtes an dem zur Entstehung gelangenden Miteigentumsanteil an. Der Käufer nimmt dieses Angebot an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren nach Verarbeitung und Verbindung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur bis zur Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren.
6.6 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, sich ab sofort jeder Verfügung über unsere Vorbehaltsware zu enthalten und uns ein Verzeichnis unseres Eigentums sowie eine Liste der abgetretenen Ausstände mit allen zum Einzug erforderlichen Details mitzuteilen und nach unseren Weisungen den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen.
6.7 Von Zugriffen Dritter auf unser Eigentum sowie von Pfändungen an uns abgetretener Ansprüche sind wir unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Ferner hat der Käufer den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
6.8 Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freigeben, als ihr realisierbarer Nettowert (ohne Umsatzsteuer) bei über 110% unserer zu sichernden Forderungen liegt (Deckungsgrenze). Der realisierbare Wert der Sicherheiten wird bei Sachen mit 2/3 ihres Marktpreises, bei Forderungen mit 2/3 ihres Nennwertes in Ansatz gebracht. Soweit bei der Verwertung von Sicherheiten Umsatzsteuer zu entrichten ist (insbesondere auch nach den §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2 Satz 3 InsO), erhöht sich die Deckungsgrenze um den auszugleichenden Umsatzsteuerbetrag.
7. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise und gelten ab unserem Sitz Bad Saulgau zuzüglich Verpackungskosten und Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.
8. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
8.1 Der Kaufpreis ist per Vorausrechnung zu begleichen. Wir sind berechtigt, Sicherheitsleistung für den Kaufpreis zu verlangen.
8.2 Bei unbezahlten Rechnungen, Wechsel- oder Scheckprotest oder Vermögensverfall des Käufers sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen, auch soweit diese gestundet und/oder durch diskontfähige Wechsel verbrieft sind. Ferner können wir weitere Lieferungen von Vorauskasse oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Letzteres gilt auch bei sonstigen wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse des Käufers (z.B. Geschäftsaufgabe, Inhaberwechsel, Änderung der Rechtsform).
8.3 Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
9.1 Erfüllungsort ist Bad Saulgau.
9.2 Ist der Käufer oder Lieferant Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland so ist Bad Saulgau als Gerichtsstand vereinbart.
9.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksamen oder nichtige Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke werden sich die Parteien bemühen, eine Regelung zu finden, die nach Sinn und Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, wenn die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.